Zuschussrichtlinien

Richtlinien für Gewährung von Zuschüssen für Klassenfahrten 

Zweck des Fördervereins ist die ideelle und materielle Förderung der Grund- und Hauptschule Lambsheim und ihrer Schüler. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, für die öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieser Hilfe können auch Kosten für Klassenfahrten bezuschusst werden. Aus steuerlichen Gründen darf der Förderverein jedoch keine Zuschüsse an Einzelpersonen mehr leisten. Die Unterstützung des Fördervereins kann daher nur für die komplette Klassengemeinschaft erfolgen (z.B. durch finanzielle Förderung einzelner Programmpunkte).

Zuschüsse für einzelne Schüler werden durch das Sozialamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährt. Dabei ist sichergestellt, dass im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten für Klassenfahrten bis zu 100 % übernommen werden. Ansprechstelle ist das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Lambsheim.
 

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