
Richtlinien für
Gewährung von Zuschüssen für Klassenfahrten
Zweck des
Fördervereins ist die ideelle und materielle Förderung der Grund-
und Hauptschule Lambsheim und ihrer Schüler.
Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, für die
öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Im Rahmen dieser
Hilfe können auch Kosten für Klassenfahrten bezuschusst werden. Aus
steuerlichen Gründen darf der Förderverein jedoch keine Zuschüsse an
Einzelpersonen mehr leisten. Die Unterstützung des Fördervereins
kann daher nur für die komplette Klassengemeinschaft erfolgen (z.B.
durch finanzielle Förderung einzelner Programmpunkte).
Zuschüsse für einzelne Schüler werden durch das
Sozialamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährt. Dabei
ist sichergestellt, dass im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten für
Klassenfahrten bis zu 100 % übernommen werden. Ansprechstelle ist
das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Lambsheim.
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